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   BPatG, 19.01.2000 - 29 W (pat) 35/99   

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https://dejure.org/2000,26267
BPatG, 19.01.2000 - 29 W (pat) 35/99 (https://dejure.org/2000,26267)
BPatG, Entscheidung vom 19.01.2000 - 29 W (pat) 35/99 (https://dejure.org/2000,26267)
BPatG, Entscheidung vom 19. Januar 2000 - 29 W (pat) 35/99 (https://dejure.org/2000,26267)
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  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 19.01.2000 - 29 W (pat) 35/99
    Dies ist der Fall, wenn der Ort bekannt ist und bereits Sitz entsprechender Herstellungs- oder Vertriebsunternehmen ist, sich zumindest aber nach Auffassung der einschlägigen Verkehrskreise dafür anbietet (vgl. auch EuGH GRUR Int. 1999, 727, 730f. - Chiemsee).
  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

    Auszug aus BPatG, 19.01.2000 - 29 W (pat) 35/99
    Nach ständiger Rechtsprechung (s. z.B. BGH GRUR 1991, 136, 137 "NEW MAN") sind bei Vorliegen eines Freihaltebedürfnisses erhöhte Anforderungen an die Unterscheidungskraft zu stellen.
  • BGH, 30.06.1983 - I ZR 96/81

    Verwechslungsgefahr zwischen dem Warenzeichen "Capri-Sonne" und der Bezeichnung

    Auszug aus BPatG, 19.01.2000 - 29 W (pat) 35/99
    Im Falle solcher geographischen Herkunftsangaben müssen indessen konkrete feststellbare Anhaltspunkte dafür vorhanden sein, daß der fragliche Ort als Herkunftsangabe für die beanspruchten Waren ernsthaft in Betracht kommt (BGH GRUR 1983, 768, 769 - Capri-Sonne; GRUR 1993, 395, 396 - Römigberg II).
  • BPatG, 09.12.1992 - 26 W (pat) 192/87
    Auszug aus BPatG, 19.01.2000 - 29 W (pat) 35/99
    Im Falle solcher geographischen Herkunftsangaben müssen indessen konkrete feststellbare Anhaltspunkte dafür vorhanden sein, daß der fragliche Ort als Herkunftsangabe für die beanspruchten Waren ernsthaft in Betracht kommt (BGH GRUR 1983, 768, 769 - Capri-Sonne; GRUR 1993, 395, 396 - Römigberg II).
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